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Berufsträger
Udo Claes-Hellmich
Werner F. Mühlenbrock
Alexander Deppe
Insolvenzverwalter Fachanwalt für Familienrecht(IV/Dez.)
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Arbeitsrecht(IV/Dez.)
Rechtsanwalt
Diplom-Jurist(Dez. / QMB)
Udo Claes-Hellmich
Insolvenzverwalter Fachanwalt für Familienrecht(IV/Dez.)
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster war Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich zunächst in einer bundesweit tätigen, auf Konkurs- und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei in München beschäftigt, bevor er sich 1995 in Gelsenkirchen selbstständig machte. Im Jahre 2001 gründete Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich mit Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock die Kanzlei C&M in Gelsenkirchen mit dem Schwerpunkt der Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung.
Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich wird von verschiedenen Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ist daneben ihr Ansprechpartner für Insolvenz- und Insolvenzstrafrecht, Unternehmensberatung und Unternehmenssanierung.
Außerdem berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich als Fachanwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten.
Werner F. Mühlenbrock
Insolvenzverwalter Fachanwalt für Arbeitsrecht(IV/Dez.)
Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, geboren im Jahr 1961, blickt auf eine inzwischen mehr als 20-jährige Berufserfahrung zurück. Nach seinem Studium an der Ruhr-Universität Bochum mit Prädikatsabschluss war er in namhaften Großkanzleien tätig. Darüber hinaus war er als Dozent eines überregionalen Repetitoriums tätig.
Im Jahr 2001 gründete er mit Rechtsanwalt Claes-Hellmich die Kanzlei C&M und ist vertretungsbefugter Gesellschafter. Als Zivilrechtler mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Sozial- sowie Gesellschaftsrecht spezialisierte er sich von Anfang an auf das Konkurs-/ Insolvenzrecht. Inzwischen ist Rechtsanwalt Mühlenbrock bereits in rund 1.700 Fällen durch verschiedene Insolvenzgerichte zum Insolvenzverwalter/Treuhänder bestellt worden und war maßgeblich an der Sanierung insbesondere zahlreicher mittelständischer Unternehmen beteiligt. Weiterhin tritt Herr Rechtsanwalt Mühlenbrock als Vertreter vor Zivil- und Strafgerichten auf. Er berät schwerpunktmäßig Unternehmen in oder auch außerhalb der Krise und ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten tätig.
Alexander Deppe
Rechtsanwalt Diplom-Jurist(IV/QMB)
Nach dem Studium an der juristischen Fakultät der Universität Osnabrück, einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und einem Prädikatsexamen sammelte Herr Rechtsanwalt Deppe 2 Jahre praktische Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Im Anschluss daran arbeitete er als Rechtsassessor in einer überörtlichen Anwaltssozietät. Seit 2006 verstärkt er unser Team.
Seit 2009 leitet Herr Rechtsanwalt Deppe als Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) unser Dezernat zentrale Dienste und EDV. Er ist damit für die jederzeitige Funktionsfähigkeit des Büros verantwortlich und sorgt zusammen mit unseren Abteilungsleitern und dem Bürovorstand dafür, dass unsere Mitarbeiter Ihnen stets mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Herr Deppe berät unsere Mandanten überwiegend im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Da Herr Rechtsanwalt Deppe als Referent unsere Insolvenzverwalter unterstützt berät Sie Herr Deppe selbstverständlich auch kompetent im Insolvenzrecht.
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