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Impressum Impressum & Rechtliches Hier finden Sie eine Übersicht über Rechtliches zu unserem Internetangebot. Zudem finden Sie hier Hinweise zum Berufsrecht, dem Datenschutz und unser Impressum.

Werbeanrufe, -mails und -telefaxe sind ausdrücklich unerwünscht.

C&M Rechtsanwälte GbR

Telefon - Zentrale
++49 (0)209 17795-0

Telefon - Insolvenzabteilung
++49 (0)209 17795-20

FAX - Zentrale
++49 (0)209 17795-50
FAX - Insolvenzabteilung
++49 (0)209 17795-51

Postadresse
C&M Rechtsanwälte
- zentrale Poststelle -
Overwegstraße 47
D-45879 Gelsenkirchen

E-Mail
Zentrale: info@kanzlei-c-m.de
Insolvenzabteilung: inso@kanzlei-c-m.de


Diese Seiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht durch Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die diese Internetpräsenz und über diese Internetpräsenz angebotene Leistungen betreffen, ist der Sitz der C&M Rechtsanwälte in Gelsenkirchen, soweit nicht durch Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt ist.

• Inhaltlich Verantwortlicher dieser Internetpräsenz als „Webmaster“: C&M Rechtsanwälte durch: RA Mühlenbrock, Vertreter: RA Deppe

• USt-IdNr gemäß Umsatzsteuergesetz: DE 221475579

Ombuds- und EU-Streitbeilegungsverfahren:
Die C&M Rechtsanwälte nehmen an keinen verbindlichen Streitbeilegungsverfahren teil, soweit diese nicht gesetzlich zwingend oder mit Ihnen besonders vereinbart sind. Die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union sehen gleichwohl vor, dass Sie über alternative Streitbeilegungen zu informieren sind. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ausschließlich im Hinblick auf anwaltliche Tätigkeit weisen wir Sie zudem darauf hin, dass Rechtsanwaltskammern Schlichtungsstellen unterhalten. Die allgemeine Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer erreichen Sie postalisch unter: Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Sie können auch einen Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens bei unserer Berufsaufsichtskammer (Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm KöR, Ostenallee 18, 59063 Ham) nach § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO stellen. Ein Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

Ausschließlich in Insolvenzverwaltersachen weisen wir auch auf den Ombudsman des Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. https://www.vid.de/ombudsmann/ hin. Nach der Verfahrensordnung für das Ombudsverfahren kann der Ombudsmann über die Seite https://www.vid.de/ombudsmann/ eingeschaltet werden. Die Verfahrensordnung und Hinweise zum Verfahrensablauf finden Sie dort ebenfalls.

Anwaltliche Berufsaufsicht:
Die Rechtsanwälte der C&M Rechtsanwälte unterliegen bezüglich anwaltlicher Tätigkeit der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm KöR, Ostenallee 18, 59063 Hamm

• Berufsträger nach deutschem Rechtsanwaltsberufsrecht sind: (D = in Deutschland verliehen)

Udo Claes-Hellmich
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Familienrecht (D)
-allgemein alleinvertretungsberechtigt-

Werner F. Mühlenbrock
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Arbeitsrecht (D)
-allgemein alleinvertretungsberechtigt-

Alexander Deppe
Rechtsanwalt
Diplom-Jurist (D)

zuständige Aufsichtsbehörde der Rechtsanwälte:
• Rechtsanwaltskammer Hamm - Ostenallee 18 - 59063 Hamm

zuständige Berufskammer:
• Rechtsanwaltskammer Hamm - Ostenallee 18 - 59063 Hamm

berufsrechtliche Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ eingesehen werden.

Insolvenzverwalteraufsicht:
In insolvenzverwalterlicher Tätigkeit zeichnet der jeweilige vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes verantwortlich. Diese Partei Kraft Amtes ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellungsbeschluss des Insolvenzgerichts. In Insolvenzverwalterangelegenheiten der Insolvenzverwalter im Hause der C&M Rechtsanwälte stellen die C&M Rechtsanwälte daher nur die technische Plattform bereit.

In Insolvenzverwalterangelegenheiten übt die jeweilige Gläubigerversammlung und das Insolvenzgericht die Aufsicht aus. Regelmäßige Verwalterbestellungen erfolgen durch die Amtsgerichte Essen, Münster und Bochum. Das im konkreten Einzelfall zuständiger Gericht ist den Anordnungen des Insolvenzgerichts zu entnehmen.

Das Insolvenzgericht übt die Verfahrens- und Vollstreckungsaufsicht im Insolvenzverfahren aus, ist aber nicht dazu berufen allgemeine Auskünfte zu erteilen oder Streit zu entscheiden, der vor den allgemeinen Gerichten zu entscheiden ist. Bitte beachten Sie die Vorschriften der Insolvenzordnung bevor Sie sich an das Insolvenzgericht wenden.

Haftungshinweise und Hinweise zu elektronischen Erklärungen:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, insbesondere können sich Inhalte externe Links seit der letzten Kontrolle unbemerkt geändert haben. Soweit gerichtliche Anordnungen mitgeteilt werden geben wir diese sorgfältig wieder, rechtverbindlich sind jedoch nur die amtlichen Ausfertigungen von gerichtlichen Anordnungen.

Da wir Ihre Identität bei Nutzung von Webmailformularen nicht prüfen können nehmen wir über angebotene Internet-Kontaktformulare keine rechtsverbindlichen Nachrichten entgegen bzw. behalten wir uns vor eine Legitimation zu fordern. Bei elektronischen Erklärungen nach § 174 InsO gelten die dort vorgesehenen Besonderheiten; i.d.R ist dort bei erstmaliger Onlineerklärung die Vollmacht unverzüglich nachzureichen und eine individuelle elektronische Identifikation erforderlich (dies kann von Insolvenzverfahren zu Insolvenzverfahren unterschiedlich ausgestaltet sein). Eine Gewähr für die Erreichbarkeit von Internetdiensten wird nicht übernommen.

Die Hinweise auf unseren Informationsseiten sind nicht als umfassender Rechtsrat zu verstehen. Die Texte richten sich vornehmlich an Laien und sollen Hinweise allgemeiner Art darstellen, ohne in jedem speziellen Einzelfall zutreffen zu müssen. Ein individueller Rechtsrat oder das Studium des Gesetzes kann daher ratsam sein. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wird mithin auch keine Haftung. Bedenken Sie bitte zudem, dass die Person eines Insolvenzverwalters von der eines Rechtsanwalts rechtlich zu unterscheiden ist. Der Insolvenzverwalter erteilt grundsätzlich keine Rechtsauskünfte an Verfahrensbeteiligte, sei er (sozusagen zufällig) auch Rechtsanwalt. Genau aus diesem Grund haben die C&M Rechtsanwälte zwei Geschäftsbereiche, nämlich eine Anwaltsabteilung und eine Insolvenzabteilung.

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